rechtliche Fallstricke beim Filtern von Spam
Mit dem wachsenden Aufkommen von Spam und den dazu eingeleiteten Gegenmaßnahmen müssen auch rechtliche Aspekte in den Fokus eines Admins bzw. eines beauftragenden Geschäftsführers kommen.
Der hier verlinkte Artikel der c’t ist bereits älteren Datums, aber jedoch nichtsdestotrotz aktuell.
Hier geht’s zum c’t-Artikel (26/2003, S. 186)
Die einzige Möglichkeit des Spamhandlings ohne eine dieser Betriebsvereinbarungen und/oder Servicevereinbarungen zur Einwilligung der Spamfilterung ist imho die Ablehnung einer Mail (keine Annahmen = keine Zustellpflicht) oder – nach der Annahme – die unbedingte Zustellung der Mail, ggf. unter Hinzufügung von Spamtags.
Meine Frage an Euch, geschätzte Leser, ist, ob Ihr Vorlagen für solcher Art Vereinbarungen habt und wenn ja, ob ihr mir bzw. den anderen Lesern eventuell diese zur Verfügung könntet?!




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