Xming – X-Server für Windows
Geschrieben am 22. Juli 2010 um 17:19 Uhr Kein Kommentar
Gerade wollte ich nach langer Zeit mal wieder von einem Windows-System aus eine X-Anwendung auf einem entfernten Linux-System starten. Das war damals mit kostenlosen Lösungen sehr kompliziert (cygwin). Inzwischen hat sich aber einiges getan.
Mit Xming lässt sich das ganz einfach realisieren. Einfach installieren und es findet seinen Platz im System-Tray.
Nun kann PuTTY gestartet werden und in den Optionen unter Connection/SSH/X11 das X11-Forwarding aktiviert werden. Wenn man sich jetzt mit einem Rechner verbindet, auf dem ein X-Server läuft, kann man ein X-Programm starten (z.B. xcalc), das sich darauf hin in die Windows-Oberfläche einbindet.
ARP-Cache unter Linux vergrößern
Geschrieben am 16. Dezember 2009 um 14:17 Uhr Kein KommentarDie Ursachen von Verbindungsabbrüchen in einem größeren LAN zu finden ist schwierig, in meinem Fall war die ARP-Tabelle des Routers voll. Auf Debian-Systemen ist sie standardmäßig auf 1024 Einträge begrenzt. Ist der Adressraum des Netzwerks größer, könnte jemand allein durch einen Ping-Scan die ARP-Tabelle des Routers füllen. Wenn das passiert, ist im Kernel-Log folgende Meldung zu lesen.
Die Begrenzung lässt sich mit folgenden Befehlen festlegen - ersteres ist das Hardlimit, das andere das Softlimit.Dec 16 09:08:19 router kernel: [14468939.388404] Neighbour table overflow.
echo 65536 > /proc/sys/net/ipv4/neigh/default/gc_thresh3 echo 32768 > /proc/sys/net/ipv4/neigh/default/gc_thresh2 |
Um die Optionen dauerhaft zu speichern, sollten sie in die sysctl.conf eingetragen werden.
net.ipv4.neigh.default.gc_thresh2=32768 net.ipv4.neigh.default.gc_thresh3=65536 |
Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht
Geschrieben am 10. Dezember 2009 um 12:57 Uhr Kein KommentarGerade erreichte mich folgende Mail zur Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung.
Mandantenrundschreiben – zur Verfassungsbeschwerde Vorratsdatenspeicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben sich mit 34.450 weiteren Antragstellerinnen und Antragstellern an der Verfassungsbeschwerde gegen das
Gesetz zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung beteiligt und mich mit Ihrer Vertretung beauftragt. Damit haben
Sie mitgeholfen, ein eindrucksvolles Signal gegen den bisher größten Angriff auf das Recht jedes Bürgers auf
Privatheit und unbeobachtete Kommunikation zu setzen. Zu den Antragstellern unserer Verfassungsbeschwerde
gehören auch Abgeordnete aller demokratischen Parteien.Weitere Verfassungsbeschwerden wurden von bekannten FDP-Politikern, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Hirsch,
und zahlreichen Bundestagsabgeordneten der Fraktion „Die Grünen“, vertreten durch Prof. Dr. Schneider,
eingelegt.Endlich ist es so weit und das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 15.12.2009 die Verfassungsbeschwerden
gegen die Vorratsdatenspeicherung.Was ist bisher geschehen?
Das Bundesverfassungsgericht hat mit mehreren einstweiligen Anordnungen seit dem 11.03.2008 Auskünfte über
die auf Vorrat gespeicherten Telekommunikationsdaten erheblich eingeschränkt, die Vorratsdatenspeicherung selbst
aber vorläufig zugelassen.Praktisch heißt das, dass zurzeit alle Verbindungsdaten von Telefongesprächen, Telefaxen, E-Mail-Abrufen und
Internetnutzungen gespeichert werden, Auskunft hierzu wird aber nur unter einschränkenden Voraussetzungen
erteilt.Für alle von Ihnen, die sich über das Verfahren und aktuell über den Verlauf der mündlichen Verhandlung
informieren wollen, werden auf der Webseite des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung Informationen angeboten:http://verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de
Am 15.12.2009 wird unter dieser Adresse ab 8 Uhr eine Pressekonferenz der Beschwerdeführer zu sehen sein und
wird ab 10 Uhr live aus der Mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts berichtet werden. Darüber
hinaus wird der Arbeitskreis am 15.12.2009 einen öffentlichen Informationsraum in Karlsruhe bereitstellen. Sitzplätze
im Gerichtssaal sind leider keine mehr vorhanden!Weitere Informationen zum Verfahren erhalten Sie auch auf meiner Seite: www.starostik.de.
Mit freundlichem Gruß und
bestem Dank für Ihre bisherige Unterstützung
bin ich IhrMeinhard Starostik
Rechtsanwalt
Wie man also sieht, geht es voran und der verdachtsunabhängigen Datenspeicherung hoffentlich endlich an den Kragen.



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